Zweitmarkt
Unter dem Zweitmarkt versteht man einen Markt, in dem die Ansprüche aus bestehenden Lebensversicherungsverträgen oder geschlossenen Fonds während der Vertragslaufzeit gehandelt werden. Zweitmarkt für Lebensversicherungen Zweitmarkt für geschlossene Fonds Der Begriff des Zweitmarktes ist nicht zu verwechseln mit dem Sekundärmarkt. Der Sekundärmarkt beschreibt den Handel mit börsengängigen Wertpapieren nach dem Börsengang.
Unter dem Zweitmarkt versteht man einen Markt, in dem die Ansprüche aus bestehenden Lebensversicherungsverträgen oder geschlossenen Fonds während der Vertragslaufzeit gehandelt werden.
Der Begriff des Zweitmarktes ist nicht zu verwechseln mit dem Sekundärmarkt. Der Sekundärmarkt beschreibt den Handel mit börsengängigen Wertpapieren nach dem Börsengang.