Signatarstaat
Als Signatarstaat oder auch Signatarmacht (frz. signataire, „Unterzeichner“) bezeichnet man einen Staat, der einen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet (signiert) hat.
Als Signatarstaat oder auch Signatarmacht (frz. signataire, „Unterzeichner“) bezeichnet man einen Staat, der einen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet (signiert) hat.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wiktionary: Signatarstaat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Signatarstaat im Online-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung