Proklamator
Ein Proklamator ist eine Person, die Bekanntmachungen laut ausruft. Das Wort ist aus dem lateinischen Wort pro-clamare, was so viel bedeutet wie ‚lautes Ausrufen, schreien‘, abgeleitet. Als Proklamator bezeichnet man auch die Personen, die bei einer öffentlichen Auktion die Gebote der Teilnehmer laut ausrufen. In Krünitz’ Enzyklopädie (19. Jahrhundert) heißt es dazu, „Proclamator … heißt diejenige Person, welche bey den öffentlichen Auctionen oder Subhastationen das von einem oder dem andern geschehene Gebot laut ausrufet.“
Ein Proklamator ist eine Person, die Bekanntmachungen laut ausruft. Das Wort ist aus dem lateinischen Wort pro-clamare, was so viel bedeutet wie ‚lautes Ausrufen, schreien‘, abgeleitet.[1]
Als Proklamator bezeichnet man auch die Personen, die bei einer öffentlichen Auktion die Gebote der Teilnehmer laut ausrufen. In Krünitz’ Enzyklopädie (19. Jahrhundert) heißt es dazu, „Proclamator … heißt diejenige Person, welche bey den öffentlichen Auctionen oder Subhastationen das von einem oder dem andern geschehene Gebot laut ausrufet.“[2]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Proklamation. In: Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon. 5. Auflage. Band 2. Brockhaus, Leipzig 1911, S. 459 (Digitalisat. zeno.org).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Duden 7. 1963, ISBN 3-411-00907-1, S. 532.
- ↑ Proclamator. In: kruenitz1.uni-trier.de. 12. Juni 2007, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 12. Juni 2007; abgerufen am 10. März 2024. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.