Postrat

Als Postrat wurde in Deutschland bis zur Postreform II ein Postbeamter des Eingangsamtes im höheren Dienst bezeichnet. Im Ruhestand darf die Bezeichnung Postrat a. D. getragen werden.

Als Postrat wurde in Deutschland bis zur Postreform II ein Postbeamter des Eingangsamtes im höheren Dienst bezeichnet.[1] Im Ruhestand darf die Bezeichnung Postrat a. D. getragen werden.
Funktionen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Typische Aufgaben eines Postrats waren die Leitung eines Postamts, Abteilungsleitung in einem Hauptpostamt, oder die Lehrtätigkeit als Ausbilder in einer Postausbildungsstätte.
Besoldung und Beförderung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Besoldung erfolgte dabei in der Besoldungsgruppe A 13. Nach ausreichender Qualifikation konnte ein Postrat zum Postoberrat befördert werden.