Nihil obstat
Nihil obstat (lateinisch für „es steht nichts entgegen“) bedeutet vor allem in kirchlichen Verfahren der katholischen Kirche eine Art Unbedenklichkeitserklärung: bei der Erteilung einer kirchlichen Druckerlaubnis, siehe Imprimatur bei der Erteilung einer Lehrerlaubnis, siehe Missio canonica Römisches Nihil obstat, Zustimmung des Heiligen Stuhls zur Neubesetzung des Lehrstuhls einer katholisch-theologischen Fakultät bei der Eröffnung eines Seligsprechungsprozesses vor einer kirchlichen Trauung, bei der zuvor keine standesamtliche Trauung stattgefunden hat nach den Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher übernatürlicher Phänomene, siehe Marienerscheinung #Normen 2024
Nihil obstat (lateinisch für „es steht nichts entgegen“) bedeutet vor allem in kirchlichen Verfahren der katholischen Kirche eine Art Unbedenklichkeitserklärung:
- bei der Erteilung einer kirchlichen Druckerlaubnis, siehe Imprimatur
- bei der Erteilung einer Lehrerlaubnis, siehe Missio canonica
- Römisches Nihil obstat, Zustimmung des Heiligen Stuhls zur Neubesetzung des Lehrstuhls einer katholisch-theologischen Fakultät
- bei der Eröffnung eines Seligsprechungsprozesses
- vor einer kirchlichen Trauung, bei der zuvor keine standesamtliche Trauung stattgefunden hat
- nach den Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher übernatürlicher Phänomene, siehe Marienerscheinung #Normen 2024