Legitimation
Legitimation oder Legitimierung (von lateinisch lex „Gesetz, Rechtfertigung“) steht für: allgemein die Rechtfertigung faktisch bestehender Ordnungen und Regeln, siehe Legitimität juristisch eine Vollmacht, Beglaubigung, Ermächtigung bzw. Ausweis oder anderer Nachweis einer Berechtigung, siehe Aktivlegitimation und Passivlegitimation der Prozess der Erzeugung sozialer und rechtlicher Normen und der Sicherstellung ihrer Legitimität, siehe Legitimation durch Verfahren Legitimation (Politikwissenschaft), speziell die Rechtfertigung eines Staates für sein Handeln nachträglicher Erwerb der ehelichen Abstammung eines nichtehelichen Kindes durch Heirat seiner Eltern, siehe Ehelichkeitserklärung #Legitimation Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit legitim beginnt
Legitimation oder Legitimierung (von lateinisch lex „Gesetz, Rechtfertigung“) steht für:
- allgemein die Rechtfertigung faktisch bestehender Ordnungen und Regeln, siehe Legitimität
- juristisch eine Vollmacht, Beglaubigung, Ermächtigung bzw. Ausweis oder anderer Nachweis einer Berechtigung, siehe Aktivlegitimation und Passivlegitimation
- der Prozess der Erzeugung sozialer und rechtlicher Normen und der Sicherstellung ihrer Legitimität, siehe Legitimation durch Verfahren
- Legitimation (Politikwissenschaft), speziell die Rechtfertigung eines Staates für sein Handeln
- nachträglicher Erwerb der ehelichen Abstammung eines nichtehelichen Kindes durch Heirat seiner Eltern, siehe Ehelichkeitserklärung #Legitimation
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