Landsitz
Landsitz steht für: Wohnsitz des Besitzers eines Landguts bzw. Gutshofs, siehe Herrenhaus (Gebäude) herrschaftliches größeres landwirtschaftliches Anwesen, siehe Gutshof Sommersitz eines Adligen oder begüterten Bürgerlichen auf dem Land, Alternative zu seinem Stadtpalais Sitz der Landstände Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Landsitz beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Landsitz enthält
Landsitz steht für:
- Wohnsitz des Besitzers eines Landguts bzw. Gutshofs, siehe Herrenhaus (Gebäude)
- herrschaftliches größeres landwirtschaftliches Anwesen, siehe Gutshof
- Sommersitz eines Adligen oder begüterten Bürgerlichen auf dem Land, Alternative zu seinem Stadtpalais
- Sitz der Landstände
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