Freiberuf
Freiberuf oder freier Beruf oder freiberufliche Tätigkeit steht für: allgemein eine besondere Form der Selbständigkeit (beruflich) Deutschland: freier Beruf (Deutschland), ein selbständig ausgeübter wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Beruf Österreich: Freiberufler (Österreich), im Steuer- und Versicherungsrecht eine nicht gewerbescheinpflichtige selbständige Tätigkeit freier Beruf (Österreich), einige Berufe mit eigenem Berufsrecht, die im öffentlichen Interesse ausgeübt werden Schweiz: freier Beruf (Schweiz), Berufe der personenbezogenen Dienstleistungen mit hoher Qualifikation Siehe auch: Freischaffender (Personen, die in selbständiger Leistung Werke produzieren) freier Mitarbeiter (im Arbeitsrecht selbständige Arbeitskräfte) freies Gewerbe (kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben) Freelancer (Begriffsklärung)
Freiberuf oder freier Beruf oder freiberufliche Tätigkeit steht für:
- allgemein eine besondere Form der Selbständigkeit (beruflich)
Deutschland:
- freier Beruf (Deutschland), ein selbständig ausgeübter wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Beruf
Österreich:
- Freiberufler (Österreich), im Steuer- und Versicherungsrecht eine nicht gewerbescheinpflichtige selbständige Tätigkeit
- freier Beruf (Österreich), einige Berufe mit eigenem Berufsrecht, die im öffentlichen Interesse ausgeübt werden
Schweiz:
- freier Beruf (Schweiz), Berufe der personenbezogenen Dienstleistungen mit hoher Qualifikation
Siehe auch:
- Freischaffender (Personen, die in selbständiger Leistung Werke produzieren)
- freier Mitarbeiter (im Arbeitsrecht selbständige Arbeitskräfte)
- freies Gewerbe (kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben)
- Freelancer (Begriffsklärung)